Ein Fehler bei der Beratung zu Fördermitteln, wie etwa ein versäumter Antragstermin oder die falsche Beratung bei der Wahl der Förderprogramme, kann zu erheblichen finanziellen Schäden für Ihre Kundschaft und somit zu Haftungsansprüchen führen. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt solche Ansprüche ab und schützt Sie vor den damit verbundenen Kosten.
Wenn Sie Kundinnen oder Kunden zu Fördermittelanträgen beraten.
Wenn Sie Berechnungen oder Beratung zu Heizsystemen und Anlagen durchführen.
Wenn Sie ganze Projekte mit anderen Dienstleistern planen.
Sie beraten Ihren Kunden bei der Beantragung von Fördermitteln und machen dabei einen Fehler, wie etwa das Versäumen einer wichtigen Frist. Infolgedessen entsteht für den Kunden ein finanzieller Schaden, und dieser macht Sie dafür haftbar. Ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kommt für den Schaden auf.
Als Inhaberin oder Inhaber haben Sie nicht nur einen Job. Wir wissen das – und greifen Ihnen unter die Arme für einen optimalen Schutz.
Sie haben Fragen oder wünschen eine unverbindliche Beratung? Unsere Expertinnen und Experten freut sich über Ihre Anfrage.
Unser Serviceteam ist Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr erreichbar und hilft Ihnen gerne bei der Beantwortung all Ihrer Fragen.
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